Das man mit dem Handy im Auto nicht telefonieren darf, dürfte sich mittlerweile rumgesprochen haben. Aber da ja auch niemand auf die Idee kommen würde, dass SMS- oder Whatsapp-Schreiben während der Fahrt vom Gesetz genehmigt wird, wundert sich sicher niemand, dass auch das Nutzen der Navi-Funktion im Handy untersagt ist.
Einen Denkzettel gab´s deshalb vom Oberlandesgericht Köln für einenAutofahrer, der sein Handy als Navigationssystem genutzt hatte und deshalb der Meinung war, dafür kein Bußgeld zahlen zu müssen. LautBeschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30.06.2008 ist "die Benutzungeines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält".
Begründung war unter anderem, dass es sich bei der Navigationsfunktion um eine Abruf von Daten handele (ähnlich der Internetfunktion). Somit spricht man im weitesten Sinne von einer Art der Kommunikation über das Handy, was widerum mit einem Bußgeld geahndet wird. Schließlich nimmt der Autofahrer das Handy in die Hand, was ihn ablenkt und er außerdem nicht beide Hände am Steuer halten kann.
Quelle: Oberlandesgericht Köln